Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

b.) Beteiligungen an Gesellschaften

Gesellschaftsverträge, z.B. bei Unternehmen oder bei privaten Vermögensverwaltungsgesellschaften, enthalten oft Regelungen zum Todesfall eines Gesellschafters.

Diese gehen einer erbrechtlichen Regelung häufig vor, so dass die Auswirkungen der Gesellschaftsverträge bei der Gestaltung von Verfügungen von Todes wegen genau geprüft werden müssen.

 
Testamentsformen Finkenwerder, Letztwillige Verfuegung Stade, Guetergemeinschaft Hamburg, Enterbung nahe Geesthacht, Kanzlei nahe Glinde, Eigenhaendiges Testament Hamburg, Erbe Glinde, Vermoegensuebertragung Schenefeld, Vermoegen Finkenwerder, Gesetzliche Erbfolge Hamburg